In Bayern gibt es seit 01.01.2006 eine Gesetztesnovelle aus der hervorgeht, dass jede Fehlgeburt, die nicht durch die Eltern individuell bestattet wird, durch die Institution die, die Gewahrsamspflicht des Kindes inne hat, "Zur-Ruhe-gebettet" (spezieller Begriff für die Bestattung Fehlgeborener) werden muss.
Die beiden Krankenhäuser Aichach und Friedberg des Klinikverbandes Kliniken an der Paar haben seit Oktober 2007 Grabstätten für Fehlgeborene, mit der Bezeichnung "Grab- und Gedenkstätten für die Kleinsten" für Fehlgeborene deren Eltern keine individuelle (auf Kosten der Eltern) Bestattung wünschen.
Wegbeschreibung:
Aichach.
Adresse: Theodor-Heuss-Strasse: 19, 86551 Aichach
Die Grab- und Gedenkstätten für die Kleinsten sind über den Parkplatz Theodor Heuss Strasse 19 zu erreichen. Nach dem Eingangstor links hoch, nach dem 1. Querweg etwa 8 Meter an einer Hecke vorbei, dann links , links des dortigen Priestergrabes (mit großem Mittelkreuz)
Öffnungszeiten: durchgehend geöffnet
Friedhofsverwaltung: 08251-902-63
Friedberg:
Adresse: Herrgottsruhstrasse: 35, 86316 Friedberg
Eine Beschilderung ist vom Parkplatz Herrgottrsruhstrasse 35 vorhanden.
Die Grab- und Gedenkstätten für die Kleinsten sind rechts vom Haupteingang über den Heimatshauser Weg zu erreichen. Dieser führt zur 3. Erweiterung des Friedhofes. Von dort die 1. Abzweigung nach rechts und an der Weggabelung nach links zum Bereich XXIII
Öffnungszeiten: durchgehend geöffnet bis zum Einbruch der Dunkelheit
Friedhofsverwaltung: 0821-6002-511
Wir freuen uns immer über Vorschläge, wie wir unser Angebot ausbauen können. Schreiben Sie uns!
Bundesverband Verwaiste Eltern in Deutschland e.V.