Menü

Gemeinsame Richtlinien im Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister

Leitbild:

Die Präambel / der Zweck der Satzung und die Leitlinien zur Trauerbegleitung verwaister Eltern und trauernder Geschwister.

Grundhaltung:

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • der Betroffene steht an erster Stelle, unabhängig vom Alter des Kindes und der Todesursache
  • ressourcenorientierte Trauerbegleitung und Entwicklung einer Kompetenz, auch aus der eigenen Betroffenheit heraus = Qualitätsmerkmal
  • wertfreier Umgang miteinander
  • Basisqualifikation für Gruppenleiter über den Bundesverband (Qualitätssicherung)
  • Fort- und Weiterbildung zu den Jahrestagungen und Veranstaltungen des Bundesverbandes
  • Supervision

Mitgliedschaft:

In der Satzung geregelt, die Beiträge entsprechen der in der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung.

Öffentlichkeitsarbeit:

  • Gemeinsames Erscheinungsbild (Corporate Identity)
  • Identifikation mit dem Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V. (VEID)
  • Soziale Medien, sowohl regional als auch bundesweit
  • Vernetzung der Mitglieder, Informationen über Publikationen, Veranstaltungen und Events
  • Zielgruppen festlegen: breite Öffentlichkeit, Multiplikatoren, Betroffene, Mitglieder
  • Kontakte und Kommunikation in der Region pflegen (Konkurrenzgedanken entgegenwirken)
  • Weltgedenktag

Netzwerk:

  • Vernetzung in der Region und überregionaler Austausch
  • regelmäßige bundesweite Jahrestreffen, Regionaltreffen und/ oder Infoveranstaltungen
  • Unterstützung gemeinsamer Projekte
  • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und Broschüren
  • Stärkung der Regionen für einen Zusammenschluss ggf. für Landesverbände oder Regionalstellen des Bundesverbandes

Bundesvorstand:

Gremium aus Vertretern der Mitgliederversammlung, die laut Satzung für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

Der Bundesvorstand ist für die bundesweite gemeinschaftliche Entwicklung zuständig. Der Bundesvorstand benennt die Regionalstellen.

Geschäftsstelle:

  • Bundesweiter Ansprechpartner und Vermittler in die Regionen (Betroffene, Angehörige, Mitglieder, Presse, alle Anfragen zum Thema Tod eines Kindes)
  • Unterstützung bei Neugründung (Gruppe/ Verein)
  • inhaltliche Hilfen
  • kostenfreie Beratung und Hilfe für alle Anfragen: z.B. Fördermittel, Vertragswesen, Kurkliniken, Bestattungen
  • Administration